Mit der neuen Störfallverordnung sind alle Biogasanlagen, die eine Rohbiogaspeicherkapazität vom mehr als 7000m3 besitzen, verpflichtet die Öffentlichkeit zu informieren. Vielfach wird diese Grenze bei der Flexibilisierung überschritten, welches aber auch zu managen ist.

Diese Öffentlichkeit kann man auch über eine geeignete webside informieren, wenn sie keine eigene besitzen.

Das Biogasingenieurbüro Kirchhoff GmbH & Co. KG stellt hiermit seine webside unter www.biogasgutachter.de/support/stoerfallverordnung/ für die Biogasanlagen welche durch die Flexibilisierung in die Störfallverordnung aufgenommen werden, kostenlos zur Verfügung.

Wir können Ihnen auch bei der Erstellung der notwendigen Dokumente für ihre Biogasanlage zur Störfallverordnung behilflich sein. Die meisten Unterlagen besitzen Sie bereits. Die zusätzlichen Dokumente und Nachweise können meistens relativ einfach ergänzt werden.

Liste der Biogasanlage mit Veröffentlichkeitsverpflichtung:

Kontakte
  • Biogasingenieurbüro Kirchhoff GmbH & Co. KG
  • Ahornweg 13
  • 31863 Coppenbrügge-Bisperode
  • Tel.: 05159 96057
  • Fax.: 05159 96058
  • Mob.: 0152 5359 6845