Im Rahmen der notwendigen Biogasanlagenflexibilisierung begleitet das Biogasingenieurbüro Kirchhoff ihre Anlage zur kostenneutralen, weiteren BHWK-Installation mittels der Flex.prämie und dem Ausbauziel 1350MW. Die derzeitigen Rahmenbedingungen rechtfertigen die jetzt noch notwendigen Investitionen um Biogasstrom auch als Unterstützung der volatilen PV- und Windstromanlagen für die dt. Stromnetze zu etablieren.

Wir haben bereits 2 Projekte von 906kWel. auf 4200kWel./h und 220 auf 440kWel./h bei der Flexibilisierung erfolgreich umgesetzt.

Zu Zeit bearbeiten wir zwei weitere Projekt mit 503 auf ca. 1200kWel./h und 600 auf 1020kWel./h. Mit diesem zukunftsweisenden Engagement sichern sich die Biogasanlagen auch die zukünftigen Chancen für spätere Ausschreibungsverfahren.

Mit dem neuen EEG 2017 kommt das Ausschreibungsverfahren, welches viele Fragen aufwirft.

Die EEG-Förderung wird durch ein Auktionsverfahren abgelöst, das künftig darüber entscheidet, ob einem Anlagenbetreiber für eine Anlage einen Anspruch auf EEG-Förderung hat. Nur wer im Rahmen dieses Verfahrens einen Zuschlag erhält, wird in Zukunft gefördert. Das Gebotsverfahren, durchgeführt von der Bundesnetzagentur, bestimmt mit dem Zuschlag gleichzeitig die konkrete Förderhöhe für die jeweilige Anlage. Geboten wird auf den „anzulegenden Wert“ in ct/kWh – sprich die Förderhöhe im Rahmen des Marktprämienmodells. Die niedrigsten Gebote erhalten zuerst den Zuschlag, bis das Ausschreibungsvolumen erreicht ist. Bei Geboten gleicher Höhe erhält die Anlage mit der geringeren Leistung wiederum zuerst den Zuschlag.

Dies gilt ab dem 1.1.2017 für Anlagen über 150 kWel./h. Vor dem eigentlichen Gebotsverfahren steht die Vorabprüfung die von der Bundesnetzagentur selbst durchgeführt wird und diese soll sicherstellen, dass der im Ausschreibungsverfahren gebotene Leistungszubau im Falle eines Zuschlags auch tatsächlich umgesetzt wird. Zur Teilnahme muss eine Sicherheit hinterlegt werden. Für die Gebotsabgabe ist die Höhe des Gebotswertes nach oben durch einen gesetzlichen, technologieabhängigen Höchstwert mit 16,9ct/kWel./h begrenzt. Nach dem Zuschlag erhält der Bieter als Betreiber der bezuschlagten Anlage für jede eingespeiste und direktvermarktete Kilowattstunde in Summe den von ihm gebotenen anzulegenden Wert.

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